Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Tourismusverband Oberndorf bei Salzburg
§1 Geltungsbereich – Veranstaltungsgegenstand
(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an allen von uns (im Folgenden TVB genannt) angebotenen Veranstaltungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
(2) Der TVB vermittelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns Gästeführer und Gästeführerinnen für Führungen/Veranstaltungen im Stille-Nacht-Bezirk in Oberndorf bei Salzburg/Österreich. Vertragspartner einer solchen Führung bzw. eines solchen Programms sind der Besteller/Kunde (im Folgenden Kunde genannt) einerseits und des Tourismusverband Oberndorf (im Folgenden TVB genannt) andererseits. Der durch den TVB vermittelte, auf die Erbringung der vermittelten Leistung gerichtete Vertrag kommt damit jeweils unmittelbar zwischen dem Kunden und dem TVB zustande.
§1 Geltungsbereich – Veranstaltungsgegenstand
(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an allen von uns (im Folgenden TVB genannt) angebotenen Veranstaltungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
(2) Der TVB vermittelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns Gästeführer und Gästeführerinnen für Führungen/Veranstaltungen im Stille-Nacht-Bezirk in Oberndorf bei Salzburg/Österreich. Vertragspartner einer solchen Führung bzw. eines solchen Programms sind der Besteller/Kunde (im Folgenden Kunde genannt) einerseits und des Tourismusverband Oberndorf (im Folgenden TVB genannt) andererseits. Der durch den TVB vermittelte, auf die Erbringung der vermittelten Leistung gerichtete Vertrag kommt damit jeweils unmittelbar zwischen dem Kunden und dem TVB zustande.
§2 Angebot – Vertragsschluss - Kontaktdaten
(1) Der Vertrag kommt auf Anfrage des Kunden (Angebot) und entsprechender Bestätigung durch den TVB (Annahme) zustande. Die Bestätigung kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.
(2) Der TVB übermittelt dem Kunden die Kontaktdaten des jeweiligen Gästeführers sobald dieser feststeht, spätestens vor Beginn der Vertragsdurchführung.
§3 Entgelt- und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den für die gebuchte Leistung vereinbarten Preis zu zahlen. Die Zahlung der beauftragten Leistung erfolgt an den TVB (Vertragspartner).
(2) Die Preise schließen die jeweils geltende Mehrwertsteuer mit ein, soweit sie nicht gesondert ausgewiesen ist.
(3) Das Entgelt ist nach der Leistung per übermittelter Rechnung zu bezahlen. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können € 3,00 Auslagenersatz verlangt werden.
§4 Widerrufsrecht – Stornierung
(1) Ein Widerrufsrecht nach § 1 Abs 2 Z 8 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG besteht nicht.
(2) Der Kunde kann jedoch bis zu sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag kostenfrei zurücktreten (stornieren). Eine Stornierung ist entweder per Brief an Tourismusverband Oberndorf Stille-Nacht-Platz 7, 5110 Oberndorf oder per E-Mail an office@stillenacht-oberndorf.com möglich.
(3) Bei einer Stornierung nach vorgenannter Frist oder bei Nichterscheinen des Kunden/der Gruppe zum vereinbarten Termin ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Stornierung beim TVB; den Nachweis hierfür hat der Kunde zu erbringen. Eine Stornierung einzelner Leistungen ist nicht möglich.
(4) Rücktritt des TVB wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine im Katalog/Prospekt/Angebot oder der Veranstaltungsbestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wir haben den Rücktritt vor Fälligkeit des Veranstaltungspreises, spätestens aber am Tag des vereinbarten Veranstaltungsbeginn dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Der Kunde erhält den eingezahlten Veranstaltungspreis umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige andere Veranstaltung aus unserem Angebot zu buchen.
§5 Haftung, Erstattung des Entgelts
(1) Der TVB haftet ausschließlich für Schäden, die dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vermittlungsvertrag entstehen.
(2) Soweit der TVB Angaben zu den zu vermittelten Leistungen an den Kunden weitergibt oder sonstige Hinweise und Auskünfte erteilt, haftet er nur für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe des Hinweises oder der Auskunft an den Kunden. Der TVB haftet nicht für die Richtigkeit der weitergegebenen Angaben und der erteilten Hinweise oder der erteilten Auskunft, es sei denn, es ist ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen worden.
(3) Sofern der TVB im Rahmen seiner Pflichten schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt oder der vom Kunden geltend gemachte Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des TVB beruht, haftet der TVB nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4)Aus baulichen oder organisatorischen Gründen können einzelne Sehenswürdigkeiten nicht zugänglich sein. Dies berechtigt nicht zu einer Minderung des Entgelts.
(5) Für einen Ausfall einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer, von dem TVB nicht zu vertretende Umstände wird keine Haftung übernommen.
(6) Eine Verschiebung der Termine für Veranstaltungen, die nicht der Kunde zu vertreten hat, um bis zu 30 Minuten gegenüber der vertraglichen Vereinbarung berechtigt nicht zur Reduzierung des Entgelts. Kann die Veranstaltung nicht pünktlich beginnen und muss deshalb abgesagt werden, weil der Kunde nicht zum vereinbarten Zeitpunkt anwesend ist, so besteht ebenfalls kein Anspruch auf Reduzierung des Entgelts.
(7) Wird einem Kunden bzw. Teilnehmer aufgrund einer Verletzung der Benutzungsordnung eine Teilnahme untersagt, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgelts.
(8) Der TVB schließt jegliche Haftung für Sachmängel und Verletzungen aus. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (Gesundheitszustand, etc.). Der Teilnehmer hat über seinen Gesundheitszustand zu informieren. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen.
(9) Einige Veranstaltungen, wie geführte Fahrradtouren, finden unter freiem Himmel statt und unterliegen Witterungseinflüssen. Wenn die Teilnahme an einem Erlebnis von bestimmten Witterungsbedingungen abhängig ist, wird der Teilnehmer zeitnah betreffend einer Absage dieser Veranstaltung informiert. Es wird jedem Teilnehmer ein Fahrradhelm dringend empfohlen, Kinder unter 12 Jahren unterliegen einer gesetzlichen Helmpflicht. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass aus Sicherheitsgründen die Veranstaltungen bei starkem Wind, Regen oder Gewitter unterbrochen oder verschoben werden müssen.
(10) Den Teilnehmern wird empfohlen sich dem Wetter entsprechend zu bekleiden. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet für wetterentsprechende Bekleidung des Teilnehmers zu sorgen. Des Weiteren ist der Veranstalter nicht verpflichtet Getränke oder Speisen bereit zu stellen.
(11) Die Angaben hinsichtlich Zeit und Dauer der angebotenen Veranstaltungen dienen lediglich als Anhaltspunkte Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden.
(12) Der TVB übernimmt für hinterlegte Gegenstände, auch persönlich an den TVB übergebene, bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch entgegen anderer Aussagen vor Ort.
§ 6 Bild- und Tonaufnahmen
Das Fotografieren ist nur für private Zwecke erlaubt. Das Filmen von Führungen ist grundsätzlich nicht gestattet.
§ 7 Datenschutz
(1) Zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses werden für die Dauer der Vertragsbeziehung Name und Anschrift sowie E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Kunden gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung vom 25. Mai 2018 gespeichert und genutzt. Auf diese Daten haben die mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses befassten Beschäftigten des TVB ausschließlich für Zwecke der Vertragsabwicklung Zugriff.
(2) Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: office@stillenacht-oberndorf.com
§ 8 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform, soweit in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichende Regelung enthalten ist.
§ 9 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort Oberndorf bei Salzburg. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt.
(2) Es gilt das Recht der Republik Österreich.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Salzburg. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. eines dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbeziehenden Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Stand: September 2025